Forex Trading Steuern
Steuern aus dem Handel von Währungen selbst berechnen
Ein einfacher Überblick:
Besteuerung von Fremdwährungen im Privatvermögen in Deutschland

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Sie handeln privat mit Fremdwährungen oder haben Geld als Anlage auf einem Konto in einer anderen Währung (auch oft “Forex” oder “Foreign Exchange” genannt)?
Dann fragen Sie sich vielleicht, wie das Handeln mit Fremdwährungen steuerlich behandelt wird. Das deutsche Steuerrecht kann kompliziert sein, aber wir versuchen es Ihnen hier einfach zu erklären.
Warum ist die Besteuerung von Fremdwährungen wichtig?
Wenn Sie Fremdwährungen kaufen und verkaufen, können dabei Gewinne entstehen. Diese Gewinne können in Deutschland steuerpflichtig sein. Es ist wichtig, die Gewinne oder Verluste aus dem Handel von Fremdwährungen zu ermitteln, denn diese können steuerliche Konsequenzen haben. Wenn Gewinne nicht in der Steuererklärung angegeben werden, kann es im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen geben.
Wie kommt es beim Handel mit Fremdwährungen zu Steuern?
Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsguthaben entstehen meistens, aber nicht ausschließlich, wenn ein Tausch zwischen verschiedenen Fremdwährungen (z.B. Euro zu US Dollar) oder ein Tausch zwischen Fremdwährungen und Wirtschaftsgütern stattfindet (z.B. beim Tausch von US Dollar in Anteile einer Aktie). Der Anleger muss zurückverfolgen, wann eine Anschaffung der Fremdwährung (z.B. US Dollar) zum ersten Mal stattgefunden hat und wann eine Veräußerung der US Dollar geschah (z.B. beim Tausch in Aktienanteile).
Der Unterschied zwischen dem US Dollar Währungskurs bei der Anschaffung und dem Währungskurs bei der Veräußerung, multipliziert mit der Anzahl der US Dollar Einheiten, berechnet dann den Gewinn oder Verlust, den der Anleger besteuern muss. Für das Ermitteln, welche zeitlich getätigten Anschaffungen mit welchen zeitlich getätigten Veräußerungen verrechnet werden dürfen, muss das FIFO Prinzip genutzt werden.
Leider spielt auch die Art des Kontos eine Rolle in der Besteuerung.
Die Art des Kontos beeinflusst die Besteuerung
Bevor man die Besteuerung von Fremdwährungstransaktionen aus einem Konto vornehmen kann, muss man zuerst feststellen, um was für ein Konto es sich handelt.
- Fremdwährungsguthaben, das in einem Fremdwährungskonto liegt, das Zinsen zahlt (z.B. in USD), wird nach § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) besteuert.
- Fremdwährungsguthaben auf einem Fremdwährungskonto, das keine Zinsen zahlt, wird nach § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) besteuert.
Hier eine einfache Zusammenfassung:
Art des Kontos | Unverzinste Konten bei Banken oder Broker (Bisher und auch weiterhin gültig) |
Verzinste Konten bei Banken oder Broker (Neu ab dem 01.01.2025 gültig) |
---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) | § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) |
Wann liegt eine steuerlich relevante Transaktion vor? | Nur bei tatsächlichem Währungstausch | Jede Gutschrift einer Fremdwährung ist eine Anschaffung, jede Abbuchung einer Fremdwährung ist eine Veräußerung |
Haltefrist < 1 Jahr | Gewinn steuerpflichtig (pers. ESt-Satz) | Gewinn steuerpflichtig (25% KESt) |
Haltefrist > 1 Jahr | Gewinn steuerfrei | Gewinn steuerpflichtig (25% KESt) |
Verluste < 1 Jahr | Ausgleich nur mit anderen § 23 Gewinnen | Ausgleich mit allen Kap.-Erträgen (Verlustverrechnungstopf “sonstiges”) |
Verluste > 1 Jahr | Nicht ausgleichsfähig | Ausgleich mit allen Kap.-Erträgen (Verlustverrechnungstopf “sonstiges”) |
Deklaration | Durch Steuerpflichtigen | Durch Bank (bei deutschen Banken) / durch Steuerpflichtigen (bei ausländischen Banken oder Brokern) |
(Beachten Sie, dass diese Tabelle vereinfacht ist und die genauen Regeln komplexer sein
können).
Wichtig zu wissen: Verzinsliche Zahlungsverkehrskonten, die ausschließlich zur Zahlungsabwicklung genutzt
werden, sind bis auf die Zinserträge weder nach § 20 noch nach § 23 EStG steuerpflichtig.
In den nächsten Teilen des Artikels gehen wir noch tiefer auf die einzelnen Absätze des EStG ein.
Unverzinste Konten
Besteuert wie private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Bisher wurden Gewinne und Verluste aus dem Kauf und Verkauf von Fremdwährungen bei Privatpersonen meist als "private Veräußerungsgeschäfte" nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt.
Alle Transaktionen genau zu protokollieren ist wichtig
Die Haltedauer ist entscheidend
Die Haltedauer einer Fremdwährung ist die Zeitspanne zwischen dem Kauf (Anschaffung) und dem Verkauf (Veräußerung) der Fremdwährung.
Wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt:
Gewinne sind steuerpflichtig. Sie müssen diese in
Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Der Gewinn wird dann mit Ihrem normalen
Einkommensteuersatz besteuert. Verluste aus solchen Geschäften innerhalb der Jahresfrist können Sie nur
mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen (zum Beispiel Gewinne aus dem
Verkauf von Edelmetallen, Kryptowährungen, Immobilien innerhalb bestimmter Fristen).
Wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr beträgt:
Gewinne sind steuerfrei. Das ist ein großer Vorteil!
Verluste, die nach mehr als einem Jahr entstehen, können Sie leider nicht steuerlich geltend machen.
Was bedeutet "Anschaffung" und "Veräußerung" bei Fremdwährungen auf unverzinsten Konten?
Steuerrelevant sind hier nur die "echten" Käufe und Verkäufe von Fremdwährung.
"Echte" Anschaffung
Das ist der bewusste Erwerb von Fremdwährung. Ein Beispiel einer "echten" Anschaffung ist der Verkauf einer Aktie für eine Fremdwährung, bei dem Sie die Fremdwährung erhalten.
"Echte" Veräußerung
Das ist die entgeltliche Übertragung (der Verkauf) der gekauften Fremdwährung. Ein Beispiel ist der Kauf einer Aktie für eine Fremdwährung, bei dem Sie Fremdwährung hergeben.
"Unechte" Transaktionen
Nicht jeder Zu- oder Abgang auf Ihrem Fremdwährungskonto ist steuerrelevant. Wenn Sie zum Beispiel eine Dividende oder Zinsen in Fremdwährung erhalten, ist das keine "echte" Anschaffung. Wenn Sie eine Rechnung (z.B. eine Vermögensverwaltergebühr) in Fremdwährung bezahlen, ist das keine "echte" Veräußerung. Diese "unechten" Bewegungen beeinflussen Ihr Konto, sind aber für die Haltefrist nach § 23 EStG nicht relevant. Nur wenn eine "echte" Anschaffung auf eine "echte" Veräußerung trifft, kann ein steuerrelevanter Vorgang vorliegen.
Die FIFO-Methode
Diese Regeln führen zu einer komplexen Steuerberechnung bei Fremdwährungskonten nach § 23 EStG, bei der eine FIFO-Historie aller Anschaffungen und Veräußerungen einander gegenübergestellt werden muss. Im Anschluss muss dann identifiziert werden, welche Teile der mit FIFO-Methode berechneten Profite steuerlich relevant sind ("echte" Anschaffung trifft auf "echten" Verkauf) und welche nicht ("unechte" Transaktion wird per FIFO mit "echter" Transaktion verrechnet).
Um zu bestimmen, welche gekaufte Fremdwährung wann verkauft wurde (und damit die Haltefrist zu ermitteln), wendet man die "First In, First Out" (FIFO)-Methode an. Das bedeutet: Die zuerst zeitlich gekaufte Fremdwährung gilt als zuerst verkauft.
Die Komplexität bei der FIFO-Methode entsteht dadurch, dass Fremdwährungstransaktionen auf verschiedenen Konten zu verschiedenen Zeiten passieren können. Der Anleger muss also zuerst mit einer Historisierung aller Fremdwährungstransaktionen beginnen. Nach dem Erstellen dieser Aufstellung kann der Anleger die FIFO-Methode benutzen, um jeden Verkauf, der innerhalb des Steuerjahres passiert ist, mit jeder zeitlich vorher geschehenen Anschaffung zu verrechnen.
Warum die Berechnung kompliziert ist
Die Banken, bei denen Sie Ihr Fremdwährungskonto oder Ihr Wertpapierdepot haben, erstellen normalerweise keinen Steuerreport für diese privaten Fremdwährungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie führen auch keine Kapitalertragsteuer dafür ab. Das bedeutet: Sie selbst als Steuerpflichtiger sind dafür verantwortlich, alle Ihre Fremdwährungsbewegungen genau zu prüfen, zu kategorisieren (echt oder unecht?) und die Gewinne oder Verluste anhand der Kontoauszüge und der FIFO-Methode zu berechnen. Das kann bei vielen Transaktionen sehr aufwändig und kompliziert sein.
Wir wollen Ihnen bei der Berechnung Ihrer Steuern helfen. ForexSteuer.de bietet eine intuitive Online-Software, um alle Ihre Fremdwährungstransaktionen aus unverzinsten Fremdwährungskonten in einer Historie aufzuzeichnen. Im Anschluss können Sie Ihre Profite oder Verluste aus Fremdwährungsgeschäften für das Steuerjahr berechnen. Registrieren Sie sich jetzt!
Verzinste Konten
Besteuert wie Kapitalerträge nach EstG § 20
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine wichtige Änderung, die zunächst nur verzinste Fremdwährungsguthaben betrifft. Die Finanzverwaltung hat ihre Meinung geändert: Gewinne aus verzinsten Fremdwährungskonten werden ab 2025 den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet.

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Neue Einordnung
Steuersatz
Gewinne unterliegen zukünftig der Kapitalertragsteuer (oft auch Abgeltungsteuer genannt) von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Dieser Satz ist fest, unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Steuer unabhängig von der Haltedauer
Die neue Einordnung bedeutet, dass Gewinne aus verzinsten Fremdwährungsguthaben immer steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wie lange Sie die Währung gehalten haben. Die Möglichkeit, Gewinne nach einem Jahr steuerfrei zu vereinnahmen, entfällt für verzinste Guthaben.
Verrechnung von Verlusten
Verluste aus verzinsten Fremdwährungsguthaben können – ebenfalls unabhängig von der Haltefrist – mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien-, Fonds-, Zinserträge) verrechnet werden und landen in einem speziellen "Verrechnungstopf" für sonstige Kapitalerträge. Das ist ein Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung für Verluste nach § 23 EStG, die oft nicht verrechenbar waren.
Erleichterte Deklaration
Der große Vorteil dieser Änderung ist, dass die Banken ab 2025 die Gewinne und Verluste aus verzinsten Fremdwährungsguthaben in Ihre Steuerbescheinigung aufnehmen müssen. Sie müssen diese dann in Ihrer Steuererklärung nicht mehr selbst mühsam berechnen und gesondert angeben.
Jede Bewegung zählt
Bei verzinsten Konten gilt zukünftig: Jede Gutschrift ist eine Anschaffung, jede Belastung eine Veräußerung. Das gilt auch, wenn Sie Geld zwischen zwei Konten in derselben Fremdwährung verschieben. Für die Besteuerung wird dann der jeweilige Tageskurs verwendet. Die Kurse der Europäischen Zentralbank können für Berechnungen herangezogen werden.
Auch wann eine Transaktion stattgefunden hat, ändert sich:
Bei verzinsten Fremdwährungskonten gilt zukünftig: Jede Gutschrift ist eine Anschaffung, jede Belastung eine Veräußerung. Das gilt auch, wenn Sie Geld zwischen zwei Konten in derselben Fremdwährung verschieben. Für die Besteuerung wird dann der jeweilige Tageskurs verwendet.
Was ändert sich nicht?
Nicht verzinste Fremdwährungsguthaben werden weiterhin nach den alten Regeln (§ 23 EStG) behandelt. Hier bleibt die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist bestehen, und die Berechnung sowie Deklaration obliegen Ihnen weiterhin.
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Fazit
Die Besteuerung von Fremdwährungstransaktionen im Privatvermögen ist ein Bereich, der oft übersehen wird. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie Ihre Geschäfte korrekt dokumentieren und die steuerrelevanten Gewinne oder Verluste ermitteln und in Ihrer Steuererklärung angeben. Für nicht verzinste Konten bleibt dies eine Aufgabe, die viel Aufwand bedeuten kann. Für verzinste Konten wird die Besteuerung ab 2025 zwar einfacher in der Deklaration, aber die Steuerfreiheit nach einem Jahr entfällt.
Im Zweifel sollten Sie immer den Rat eines Steuerberaters suchen, besonders wenn Sie viele Fremdwährungstransaktionen haben oder unsicher sind, wie Sie diese richtig einordnen und berechnen.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen nur als einfacher Überblick und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Das Steuerrecht ist komplex und kann sich ändern.
Quellen
Bundesministerium der Finanzen. (2022, 19. Mai). Besteuerung von Fremdwährungsgewinnen im
Privatvermögen. https://datenbank.nwb.de/Dokument/939667/
Ruge Fehsenfeld. (n.d.). Achtung: Finanzamt ändert Auffassung – Neue Steuerfalle bei
Fremdwährungskonten.
https://www.rugefehsenfeld.de/blog/selbstanzeige/achtung-finanzamt-aendert-auffassung-neue-steuerfalle-bei-fremdwaehrungskonten
DAB BNP Paribas. (n.d.). Informationsbogen zur Besteuerung von Fremdwährungen im Privatvermögen.
https://b2b.dab-bank.de/media/DAB-BNP-Paribas/Intermediaere/Downloads/Handel-System/Produkte/Tagesgeld/im_informationsbogen_tax-besteuerung_fremdwaehrung_privat.pdf
Flick Gocke Schaumburg. (n.d.). Neuerungen bei der Besteuerung von Fremdwährungsgewinnen im
Privatvermögen.
https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/neuerungen-bei-der-besteuerung-von-fremdwaehrungsgewinnen-im-privatvermoegen
Dr. Steuer & Partner. (2024, Februar). Neuerungen bei den Jahressteuerbescheinigungen 2024.
https://www.drsteuer-partner.de/mandanten_info/steuernews/februar_2024/neuerungen_bei_den_jahressteuerbescheinigungen_2024/
Kleeberg. (2024, Juli 30). Steuerliche Zuordnung von Fremdwährungsgewinnen.
https://www.kleeberg.de/2024/07/30/steuerliche-zuordnung-von-fremdwaehrungsgewinnen/